Stand des Wissens

Der derzeitige Stand der Berücksichtigung von humanwissenschaftlichen Erkenntnissen in der Baubranche wird vordergründig durch im Baurecht verankerte Gebäude-Mindestanforderungen in Bezug auf Nutzungssicherheit, Hygiene, Wärmeschutz, Schallschutz, Belichtung und Belüftung bestimmt, sowie durch die in der Normung verankerten Gesundheits- und Behaglichkeitsfaktoren des Raumklimas hinsichtlich Raumluftqualität, visuellen und akustischen Komfort, elektromagnetischer Felder usw.. Grenzwerte und Anforderungen des Gesundheitsschutzes in gebauten Räumen werden vor allem durch Arbeitsschutzrichtlinien definiert. 

Darüber hinausgehende Kriterien, die auf eine Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens der NutzerInnen abzielen, finden sich vor allem in freiwilligen Gebäudebewertungssystemen, die Ende der 1990er und zu Beginn der 2000er Jahre nach damaligem Stand des Wissens entwickelt wurden. Letztere fordern zwar die Einhaltung bestimmter Komfortparameter, z.B. in Bezug auf Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Luftbewegung und Tageslichtversorgung, die komplexen Zusammenhänge zwischen der gebauten bzw. gestalteten Umwelt und ihrer physiologischen, psychologischen und verhaltensbiologischen Wirkung sind den Akteuren der Baubranche jedoch großteils unbekannt.

Zuletzt geändert: Monday, 13. February 2017, 14:46